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Hand- und Handgelenk


Wir führen handchirurgische Eingriffe wie z.B. Carpaltunnelspaltungen, Ringbandspaltungen,  Ganglion-Resektionen u.a. in der Regel ambulant durch.

Sollte die Diagnostik die Notwendigkeit von aufwendigeren handchirurgischen Eingriffen ergeben, wie z.B. Handgelenks-Arthroskopien, Dupuytren-Kontraktur-Operationen, Eingriffe bei Nervenschädigungen,  Eingriffe an der Handwurzel und endoprothetische Eingriffe, erfolgt die Weiterleitung an eine/n Handchirurgin/en. 

    1. Karpaltunnelsyndrom

      Bei einem Carpaltunnelsyndrom (CTS) handelt es sich um eine Einengung des mittleren Handnerven (Nervus medianus) am beugeseitigen Handgelenk durch das ringförmige Halteband (Retinakulum) der Beugesehnen, unter dem auch der besagte Nerv verläuft. Das Retinakulum ist praktisch unnachgiebig und kann bei Gewebeveränderungen, die eine Volumenzunahme verursachen, zu Irritation oder gar Schädigung des Nerven führen.

      Typische Beschwerden sind Kribbelmißempfindungen, Einschlafen der Finger, gern nächtlich betont, Kraftlosigkeit der Hand und gestörte Feinmotorik.

      Bei Krankheitsverdacht erfolgt eine neurologische Untersuchung mit Messung der Nervenfunktion. Bei Bestätigung je nach Schweregrad ein nicht operativer Behandlungsversuch, z.B. mit Lagerungsschienen oder Laser-Therapie, oder die operative Spaltung des ringförmigen Haltebandes, wodurch der Nerv regelhaft eine effektive Entlastung erfährt.

    2. Dupuytren-Kontraktur (Schrumpfung des Bindegewebes der Handinnenfläche)

      Eine Dupuytren-Kontraktur ist eine Schrumpfung des Bindegewebes der Handinnenfläche (die Sehnen selber schrumpfen dabei nicht). Diese Schrumpfungsprozesse führen zu einer zunehmenden Streckeinschränkung bzw. Beugekontraktur der Finger, meist des 4. oder 5. Fingers. Nimmt die Erkrankung für den Patienten ein störendes Ausmaß an, wird das verdickte und geschrumpfte Bindegewebe operativ korrigiert.

    3. „Schnellender Finger“

      Bei einem schnellenden Finger oder schnellenden Daumen kommt es zu einer Behinderung bei der Bewegung des Fingers, und das aufgetretene „Hemmnis“ lässt sich häufig plötzlich (schnellend) überwinden, gern verbunden mit einem leichten Schmerz. Ursache ist in der Regel eine Verdickung der Beugesehne z.B. nach Verletzung, Überlastung oder Stoffwechseneinlagerungen. Diese Verdickung der Beugesehne läuft beim Strecken des Fingers bzw. Daumen gegen das unnachgiebige ringförmige erste Halteband (Ringband) der Beugesehne und bleibt dort hängen. Durch vermehrten Kraftaufwand lässt es sich häufig „schnellend“ überwinden. Eine spontane Besserung ist möglich, wenn das Gewebe wieder abschwellen sollte. Bei anhaltenden Problemen wird das Ringband in einem kleinen Eingriff gespalten und die Beugesehne kann wieder unbehindert laufen.

    4. Arthrose-Beschwerden der Finger, Handwurzel (z.B. Rhizarthrose) und Handgelenk

      Finger-Arthrose: Gelenkverschleiß tritt auch an Fingermittelgelenken (Bouchard-Arthrose) oder Fingerendgelenken (Heberden-Arthrose) auf. Die Gelenke sind erkennbar verdickt und es kommt zu Bewegungseinschränkungen. Meist sind keine operative Maßnahmen notwendig. Sollten die verschlissenen Gelenke jedoch anhaltend schmerzhaft sein, können sie operativ angegangen werden. In der Regel wird dann ein schmerzhaft verschliessene Endgelenk versteift, ein schmerzhaft verschliessenes Fingermittelgelenk hingegen mit einem künstlichen Gelenkersatz versehen.
      Handwurzel-Arthrose: beispielhaft sei hier der recht häufig auftretende Daumensattelgelenksverschleiß (Rhizarhtrose) aufgeführt, dessen Beschwerden sich längere Zeit gut mit speziellen Daumenschienen und Hyaluronsäure-Injektionen nicht-operativ kontrollieren lassen. Bei Beschwerdezunahme und Versagen der nicht operativen Maßnahmen gibt es verschiedene Operationstechniken, durch die sich eine gute Linderung der Beschwerden erreichen lässt.
      Handgelenks-Arthrose: häufig als Folge eines früheren Schadens kann ein vorzeitiger Verschleiß des Handgelenkes mit meist Belastungsbeschwerden und Bewegungseinschränkung auftreten. Eine genauere Diagnostik mittels MRT ist dann sinnvoll, um zu klären, ob krankhafte Veränderungen im Rahmen einer Handgelenksarthroskopie (Gelenkspiegelung) operativ angegangen werden können. Eine alleinige aber effektive schmerzlindernde Maßnahme kann die sogenannte „Denervierung“ des Handgelenkes sein, wodurch in einem Eingriff mit geringem Risikopotential lediglich Schmerz vermittelnde Nervenfasern gekappt werden.
      Für schwerwiegendere Fälle bleibt als letzte operative Maßnahmen eine Versteifungsoperation oder der Einsatz eines künstlichen Gelenkersatz, welche aber jeweils eine dauerhafte Einschränkung für den Patienten bedeuten und daher genauestens abgewogen werden müssen.

    5. Sehnenscheiden-Beschwerden (Tendinitis)

      Sehnenscheidenbeschwerden sind recht häufig und werden meist durch Überlastungen hervorgerufen. Ein operativer Eingriff ist nur dann nötig, wenn es unter nicht operativen Maßnahmen (Phystiotherapie, elektrische Stimulation (TENS), Laser oder Eigenblutinjektionen (PRP) oder in Einzelfällen Cortisoninjektionen in die Sehnenscheide (keinesfalls in die Sehne)) zu keiner Besserung kommt und hartnäckige Schmerzen und Bewegungseinschränkungen immer wieder auftreten. Meist liegt dann nicht nur eine Verdickung der Sehnenscheide und ihrer Schleimhaut, sondern eine Verdickung der Sehne selber vor, die in der sie umgebenden relativ unnachgiebigen Hüllschicht eingeengt wird. In solchen Fällen wird das Sehnenscheidenfach operativ gespalten, was zügig zu einer effektiven Beschwerdelinderung führt.

      Ein typisches Beispiel für eine Sehnenbeengung ist die "Tendovaginitis stenosans de Quervain" (= einengende Sehnenscheidenentzündung benannt nach Fritz de Quervain, einem Schweizer Chirurgen),  bei der die Daumenstrecksehne im erstes Strecksehnenfach oberhalb des Handgelenkes eingeklemmt wird.