
Aktuelles
Es besteht für Arztpraxen weiterhin FFP 2 Maskenpflicht.
Bei Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Zeichen einer Erkältung dürfen unsere Praxen nicht betreten werden. In solchen Fällen bitten wir die Patientin / den Patienten um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt. Dieser wird klären, ob eine Testung auf Corona veranlasst werden muss. Ausnahmen bilden Notfälle, die möglichst zuvor telefonisch angekündigt werden sollten.