Finger-Arthrose: Gelenkverschleiß tritt auch an Fingermittelgelenken (Bouchard-Arthrose) oder Fingerendgelenken (Heberden-Arthrose) auf. Die Gelenke sind erkennbar verdickt und es kommt zu Bewegungseinschränkungen. Meist sind keine operative Maßnahmen notwendig. Sollten die verschlissenen Gelenke jedoch anhaltend schmerzhaft sein, können sie operativ angegangen werden. In der Regel wird dann ein schmerzhaft verschliessene Endgelenk versteift, ein schmerzhaft verschliessenes Fingermittelgelenk hingegen mit einem künstlichen Gelenkersatz versehen.
Handwurzel-Arthrose: beispielhaft sei hier der recht häufig auftretende Daumensattelgelenksverschleiß (Rhizarhtrose) aufgeführt, dessen Beschwerden sich längere Zeit gut mit speziellen Daumenschienen und Hyaluronsäure-Injektionen nicht-operativ kontrollieren lassen. Bei Beschwerdezunahme und Versagen der nicht operativen Maßnahmen gibt es verschiedene Operationstechniken, durch die sich eine gute Linderung der Beschwerden erreichen lässt.
Handgelenks-Arthrose: häufig als Folge eines früheren Schadens kann ein vorzeitiger Verschleiß des Handgelenkes mit meist Belastungsbeschwerden und Bewegungseinschränkung auftreten. Eine genauere Diagnostik mittels MRT ist dann sinnvoll, um zu klären, ob krankhafte Veränderungen im Rahmen einer Handgelenksarthroskopie (Gelenkspiegelung) operativ angegangen werden können. Eine alleinige aber effektive schmerzlindernde Maßnahme kann die sogenannte „Denervierung“ des Handgelenkes sein, wodurch in einem Eingriff mit geringem Risikopotential lediglich Schmerz vermittelnde Nervenfasern gekappt werden.
Für schwerwiegendere Fälle bleibt als letzte operative Maßnahmen eine Versteifungsoperation oder der Einsatz eines künstlichen Gelenkersatz, welche aber jeweils eine dauerhafte Einschränkung für den Patienten bedeuten und daher genauestens abgewogen werden müssen.